- bei Trennung und Scheidung
- bei Erbauseinandersetzungen
- bei Konflikten zwischen Generationen, z.B. Hofnachfolge
- bei Lebensgemeinschaften
Mediaton ist ein außergerichtliches Vermittlungsverfahren, bei dem eine neutrale Person den Konfliktparteien hilft, eigenverantwortlich faire und verbindliche Lösungen für ihre Streitpunkte zu finden.
Der Mediator/die Mediatorin setzt sich mit allen Konfliktparteien zusammen und unterstütze sie, den Konflikt zu beenden und Lösungen zu finden.
Ziel einer Mediation ist die Erarbeitung einer schriftlichen Vereinbarung (Vertrag) über alle regelungsbedürftigen Streitpunkte. Sofern erforderlich wird sie notariell beurkundet oder gerichtlich protokolliert.
Die Dauer einer Mediation ist je nach Konfliktumfang und Anzahl der Beteiligten sehr unterschiedlich. Bei einer Trennungs- und Scheidungsmediation fallen etwa 5 bis 12 Sitzungen an. Eine Wirtschaftsmediation kann eine Kurzmediation sein, mehrere Sitzungen umfassen oder als zweitägiges Meeting durchgeführt werden.
Für die Mediation wird ein Zeithonorar vereinbart. Die Höhe des Honrars hängt von der Anzahl der Konfliktparteien und vom Anwendungsbereich ab. Bitte nehmen Sie mit mir Kontakt auf, ich teile Ihnen gerne meine Honorarsätze mit.
Zur Zeit biete ich keine Mediationsausbildung an. Wenn Sie Interesse an einer Ausbildung haben, finden Sie Informationen auf folgenden Seiten:
https://www.bmev.de/de/die-mediation/mediatorin-werden/aus-fort-und-weiterbildung
https://www.bafm-mediation.de/ausbildung/die-ausbildung-in-familien-mediation/